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   BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94   

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BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94 (https://dejure.org/1994,8114)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 10 B 1.94 (https://dejure.org/1994,8114)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 10 B 1.94 (https://dejure.org/1994,8114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die umzugskostenrechtliche Einstufung einer vom Dienstherrn angebotenen Wohnung - Bestehen eines Anspruchs auf Trennungsgeld aus Fürsorgepflicht - Entscheidungserheblichkeit einer unterbliebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 70.79

    Soldatenkinder - Anerkennung der Berufsausbildung - Umzugshindernis - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Die Gewährung von Trennungsgeld knüpft an die durch eine Versetzung usw. "erzwungene" getrennte Haushaltsführung an; sie wurzelt in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Billigkeit, wobei diesen Kriterien zugleich auch Begrenzungscharakter zukommt (vgl. BVerwGE 66, 1 [BVerwG 16.06.1982 - 6 C 70/79] m.w.N.).

    Ohne Erfolg bleibt auch die weitere Rüge, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 198 2 - BVerwG 6 C 7 0.79 - BVerwGE 66, 1 [BVerwG 16.06.1982 - 6 C 70/79] und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 ab.

    In Übereinstimmung mit dem Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 26. Januar 1981 (VMBl 1981 S. 122) unter 1.2 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 66, 1 ) bestätigt, daß lediglich das letzte Ausbildungsjahr als zwingender persönlicher Hinderungsgrund anerkannt werden kann.

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Ohne Erfolg bleibt auch die weitere Rüge, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 198 2 - BVerwG 6 C 7 0.79 - BVerwGE 66, 1 [BVerwG 16.06.1982 - 6 C 70/79] und vom 23. April 1987 - BVerwG 6 C 8.84 - BVerwGE 77, 199 ab.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 77, 199 [BVerwG 23.04.1987 - 6 C 8/84] ) führt in Übereinstimmung mit dem zitierten Erlaß unter 1.1 c (Realschulbesuch) aus, daß der Schulbesuch eines Kindes im letzten Schuljahr einer Tages- oder Abendrealschule als zwingender persönlicher Umzugshinderungsgrund angesehen wird.

  • BVerwG, 11.07.1988 - 6 B 24.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Es erscheint schon zweifelhaft, ob diese Rüge den formellen Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht; dabei handelt es sich um die gleichen Anforderungen, die gemäß § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO an eine Aufklärungsrüge in einem Revisionsverfahren gestellt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. dazu u.a. Beschluß vom 11. Juli 1988 - BVerwG 6 B 24.88 - m.w.N.).

    Denn das Unterbleiben gerichtlicher Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts kann nur dann mit Erfolg als Verfahrensmangel gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts auf die fraglichen Tatumstände ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 11. Juli 1988 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Es sind daher nicht nur die Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll, zu bezeichnen, sondern es ist weiter darzulegen, inwieweit sich die unterbliebene Beweisführung dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und die angefochtene Entscheidung auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] ).
  • BVerwG, 08.09.1983 - 2 B 148.82

    Aufwandsentschädigung - Arbeitszimmer und -mittel - Fahrtkosten - Gymnasiallehrer

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG (hier: § 31 Satz 1 SG) kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1983 - BVerwG 2 B 148.82 - Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Zu der Frage, welche Ansprüche eines Beamten oder Soldaten an eine Wohnung angemessen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Trennungsgeldverordnung in der hier anzuwendenden Fassung vom 20. Mai 1986 (BGBl. I S. 745) sind, liegen bereits mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde aufgeworfenen Fragen geben und die es erlauben, auch gewandelten Anforderungen Rechnung zu tragen (vgl. u.a. Urteil vom 4. August 197 7 - BVerwG VI A 2.73 - m.w.N. <BVerwGE 54, 248 ff., 252 [BVerwG 04.08.1977 - VI A 2/73]>).
  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG (hier: § 31 Satz 1 SG) kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1983 - BVerwG 2 B 148.82 - Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 6 B 39.89

    Anspruch auf Bewilligung von Trennungsgeld - Hinderung an einem Umzug durch

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 3. August 1990 - BVerwG 6 B 39.89 - m.w.N.) nur dann vor, wenn das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit den tragenden rechtlichen Ausführungen der in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht übereinstimmt und wenn die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. die angefochtene Entscheidung auf ihr beruht.
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Den geltend gemachten Anspruch kann der Kläger auch nicht unmittelbar auf eine Verletzung der in § 78 BBG ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn stützen (vgl. Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9 m.w.N.; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TVG Nr. 2).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Zwar können - was gegen einen solchen Rückgriff spricht - aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht aus dem betreffenden Gebiet im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend geregelt sind (stRspr, vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 = Buchholz 237.0 § 50 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 S. 4 und vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - Buchholz 237.7 § 78a LBGNW Nr. 2 S. 5; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1; Urteil vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche;

    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde (BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1, Urteile vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19 und vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - BVerwGE 151, 386 Rn. 36).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn;

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht über das hinaus, das Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (stRspr, vgl. Urteil vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - ; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - m.w.N).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Zwar können - was gegen einen solchen Rückgriff spricht - aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht aus dem betreffenden Gebiet im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend geregelt sind (stRspr, vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 = Buchholz 237.0 § 50 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 S. 4 und vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - Buchholz 237.7 § 78a LBGNW Nr. 2 S. 5; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1; Urteil vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Auf die Fürsorgepflicht kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn diese andernfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 10 B 1.94 -, Buchh 262 § 1 TGV Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 2014/16

    Zur Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung

    Die Fürsorgepflicht gebietet nur dann die Gewährung von Ansprüchen, wenn sie ansonsten in ihrem nicht zur Disposition des Dienstherrn stehenden Wesenskern betroffen würde (BVerwG, Beschluss vom 30.11.1994 - 10 B 1.94 -, Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1, Urteile vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, Buchholz 270.1 § 25 BBhV Nr. 1 Rn. 19 und vom 26.03.2015 - 5 C 9.14 -, BVerwGE 151, 386, juris Rn. 36).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Zwar können - was gegen einen solchen Rückgriff spricht - aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die in Konkretisierung der Fürsorgepflicht aus dem betreffenden Gebiet im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend geregelt sind (stRspr, vgl. Urteile vom 4. November 1976 - BVerwG 2 C 40.74 - BVerwGE 51, 264 = Buchholz 237.0 § 50 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 S. 4 und vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 1.81 - Buchholz 237.7 § 78a LBGNW Nr. 2 S. 5; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 S. 1; Urteil vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 38.99 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 1 S. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 1 A 392/18

    Personelle Unterstützung durch Kollegen bei der Erbringung der persönlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994- 10 B 1.94 -, juris, Rn. 4; sowie Urteile vom 13. September 1984 - 2 C 33.82 -, juris, Rn. 19; und vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, juris, Rn. 14; ferner Günther, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: April 2022; § 78 BBG Rn. 2, 17.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2014 - 4 S 884/14

    Unfallruhegehalt nach Angriff auf Polizeibeamten mit Waffenattrappe

    Auf die allgemeine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.09.1983 - 2 B 148.82 -, DÖD 1984, 92, Beschluss vom 30.11.1994 - 10 B 1.94 -, Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2, und Urteil vom 24.01.2013 - 5 C 12.12 -, BVerwGE 145, 315, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 5 LC 13/13

    Anspruch der Landesbeamten auf Nachtzahlung von Bezügen wegen abweichenden

  • VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372

    Unwirksamkeit einer per E-Mail erteilten Zusicherung mangels Schriftform

  • VG Hannover, 24.07.2019 - 13 A 971/17

    Beihilfe; Charakterisierung; funktionstherapeutische Leistungen; individuelle

  • VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1997 - 5 L 709/94

    Trennungsgeldverordnung; Wegstreckenentschädigung; Fahrtkosten

  • VG Arnsberg, 02.08.2007 - 5 K 981/06

    Antrag auf Reaktivierung eines Schwerbehinderten in das aktive Beamtenverhältnis;

  • VG Köln, 27.08.2020 - 23 K 5427/18
  • VG Potsdam, 19.08.1998 - 2 K 1822/96

    Voraussetzungen der Zahlung einer Reisebeihilfe für durchgeführte

  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.08.1997 - VK 12/96
  • VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 22.08.1997 - VK 12/96
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